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.:: Die private Pflegeversicherung (PKV) im Vergleich

Die Pflegeversicherung wird gesetzlich seit 1995 erhoben. Jeder ist demnach verpflichtet, den Beitrag bei einem eigenen Einkommen, entsprechend des gültigen Prozentsatzes, zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen

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Ältere Menschen sind häufig auf Unterstützung, bei einzelnen zu verrichtenden Tätigkeiten, angewiesen. Es kann sich hierbei um die Erledigung der Einkäufe handeln, aber auch um eine wesentlich intensivere Pflege. Aus diesem Grund haben die Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung für den Krankenversicherten vorgesehen. Es handelt sich hierbei um das Pflegegeld und die Pflegeversicherung.

Wird eine häufige Hilfe von anderen Personen nötig, kann der ältere Patient, entsprechend der Pflegestufe finanzielle Mittel, bei seiner zuständigen Krankenkasse beantragen. Es wird in grundsätzlich eine Einstufung beim Pflegegeld nach einem entsprechenden Katalog vorgenommen. Bei der Pflegestufe gibt es drei Grade der Einteilungen. Der ausgefüllte Antrag wird vom Hausarzt ergänzt und eingereicht. Bei einer häuslichen Begutachtung wird die Pflegestufe festgestellt.
Private Pflegeversicherung - eine Absicherung ist zwingend notwendig
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Wird ein Mensch, egal in welchem Alter, zu einem Pflegefall und soll in der Häuslichkeit betreut werden, übernehmen die Angehörigen einen großen Teil der Arbeit. Oftmals ist aber auch medizinische Fachkenntnis notwendig, sodass ein Pflegedienst unterstützend hinzugezogen wird. Unter diesen Voraussetzungen erweist es sich als gut, wenn man eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen hat. Die finanzielle Belastung wird nach kürzester Zeit sichtbar und die Kosten schnellen in die Höhe. Die Grundversorgung kann durch die Pflegeversicherung und dem Geld durch die Pflegestufe, abgefangen werden. Handelt es sich zum Beispiel darum eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause durchzuführen, reichen diese Mittel nicht mehr aus. Hier kommt die private Pflegezusatzversicherung zum Tragen.

Die finanzielle Unterstützung durch die jeweilige Pflegestufe ist unabhängig vom Einkommen. So beträgt für die Pflegestufe 1 ab Januar 2012 eine Höhe von EUR 235,00. Die Stufe 2 wird mit EUR 440,00 beziffert. Die Stufe 3, für höchste Pflegebedürftigkeit, wird mit EUR 700,00 unterstützt. Da es sich meist um chronische Erkrankungen handelt, sollte auch die Zuzahlungsbefreiung nicht außer Acht gelassen werden.

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