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Jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer hat auf eine betriebliche Altersvorsorge Anspruch, jedoch ist nur wenigen Menschen die so genannte Entgeltumwandlung, das lohnenswerte Prinzip der wichtigen Altersversorgung, bekannt. Hierbei wird dem Bruttoeinkommen Geld entnommen, welches direkt in den Altersvorsorgevertrag, die betriebliche Altersvorsorge, fließt.

Der Vorteil dabei ist, dass auf das Geld für keine Steuern gezahlt werden müssen. Die geringeren Gebühren sind ein weiterer Vorteil. Pro Arbeitnehmer sind etwa 3 bis 6 Prozent Mengenrabatt möglich, der sich positiv auf die Rendite und die spätere Rente auswirkt. Anbieter von privaten Verträgen kassieren dagegen bis zu 15 Prozent an Gebühren. Daher kann es bei gleicher Einzahlung über eine betriebliche Altersvorsorge im Gegensatz zu einem privaten Vertrag mehr Rente geben.

Welche Modelle der eigene Betrieb als betriebliche Altersvorsorge anbietet, kann beim Arbeitgeber erfragt werden. Dieser darf die Geldanlageart auswählen. Zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge stehen Pensionsfonds und -kassen sowie Direktversicherungen zur Verfügung. Wenn die Beiträge vom Gehalt gezahlt werden, kann bei einem Jobwechsel der Vertrag entweder privat weitergeführt, stillgelegt oder vom neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Jedoch ist dieser ist nicht dazu verpflichtet.

Jedem Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer wird von der Pensionskasse die Entgeltumwandlung vorgestellt. Das Angebot lautet in dem Beispiel wie folgt: Wenn der Arbeitnehmer ab sofort monatlich auf 25 Euro Bruttogehalt verzichtet, um dieses Geld in die Pensionskasse einzuzahlen, dann erhält dieser mit einem Alter von 65 Jahren eine lohnenswerte monatliche Altersrente von etwa 85 Euro, und zwar garantiert. Wenn der Arbeitnehmer im Alter mit sämtlichen Einkünften die in dem Fall gültige Steuerfreigrenze überschreitet, werden auf dieses Geld Steuern angerechnet.

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