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Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze / Versicherungspflichtgrenze für die private / gesetzliche Krankenversicherung ( GKV / PKV ) für 2012

Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen ihre Beiträge bis zu einem Einkommen von 45.900,- € p.a. bzw. 3.825,- € monatlich. Personen, die höhere Einkommen beziehen, haben damit den maximalen Beitrag bei den Krankenkassen, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, erreicht.

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Gesetzlich versicherte Angestellte oder Arbeitnehmer die ein Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze für 2012
von derzeit 50.850,- € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich erzielen,
können in die private Krankenversicherung wechseln.

Ein Wechsel ist erstmalig zum Ende des Kalenderjahres möglich, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird.


Die Beitragsbemessungsgrenze entsprach bis 2002 der Krankenversicherungs-pflichtgrenze, seit 2003 sind beide Werte unterschiedlich!
Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung

Die
Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt für Personen, die zum 31.12.2002 gesetzlich versichert waren aktuell bei 50.850,- € pro Jahr bzw. 4.237,50 € monatlich.

Kostenloser Versicherungsvergleich für private Krankenversicherungen

Für Personen, die zum 31.12.2002 bereits privat versichert waren liegt die Krankenversicherungspflichtgrenze aktuell bei 45.900,- € p.a. bzw. 3.825,- € pro Monat.

Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Berufsgruppen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen bzw. der Beitragsbemessungsgrenze möglich

Krankenversicherung Selbstständige & Freiberufler

Krankenversicherung Angestellte & Arbeitnehmer

Beihilfeversicherung für Beihilfeberechtgte & Beamte

Krankenversicherung für Ärzte & Zahnärzte

Tipp


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Wir nehmen gerne Kontakt zu Ihnen auf, um Sie umfassend und objektiv über die private Krankenversicherung
zu informieren

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Sie uns von Montag
bis Freitag zwischen
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